Muster 21: Arbeitsvertrag (ohne Tarif)

Nach Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung vom 01.05.2010




Zwischen
Firma, Anschrift                                                                                                                         - Arbeitgeber -

und
Name, Vorname, geb. am, Anschrift                                                                                    - Arbeitnehmer -

wird nachfolgender

Arbeitsvertrag

vereinbart:

1. Beginn, Tätigkeit

a) Dieser Vertrag gilt ab dem 01.01.2008. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
b) Vereinbarte Tätigkeit: z. B. Kellner.
Der Arbeitnehmer erklärt, dass er mit Art und Umfang der Tätigkeit vertraut gemacht wurde und dass er dieser nach seinen Fähigkeiten und bezüglich seiner gesundheitlichen Eignung gewachsen sei. Ergibt sich durch die ärztliche Einstellungsuntersuchung etwas anderes, so ist dieser Vertrag nichtig.
Die Stellenbeschreibung hat der Arbeitnehmer zur Kenntnis genommen.
c) Als Arbeitsort gelten alle Betriebsstätten des Arbeitgebers.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung bleibt unberührt.
d) Für das Arbeitsverhältnis finden die von der Firma erlassenen Anweisungen und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Für das Arbeitsverhältnis finden die für den Arbeitgeber kraft Verbandszugehörigkeit geltenden Tarifverträge Anwendung. Tarifbindung besteht z. Z. nicht.
e) Die private Nutzung von Diensttelefonen, Internet, e-mail des Arbeitgebers ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Vorgesetzten.

2. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

a) Für eine Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen.

Hinweis: Arbeitgeber mit weniger als 20 Arbeitnehmern können auch nach der Probezeit andere Kündigungsfristen - Mindestfrist 4 Wochen - vereinbaren. (z. B. "Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits in der Probezeit 2 Wochen, danach 4 Wochen.")

b) Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf

aa) zu dem Zeitpunkt, ab welchem der Arbeitnehmer Altersrente ohne Abschläge beziehen kann;
bb) zu dem Zeitpunkt, ab welchem der Arbeitnehmer eine befristete oder unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Bei Arbeitsfähigkeit nach Ende einer befristeten Rente hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Wiedereinstellung, sofern ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, für den der Arbeitnehmer geeignet ist.

c) Nach Ausspruch einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer unter Anrechnung des zustehenden Erholungsurlaubs von der Arbeitsleistung freizustellen.

3. Vergütung

a) Festgehalt: ______ Euro pro Arbeitsstunde.

b) Freiwillige Arbeitgeberleistungen werden gesondert geregelt.
Ein Anspruch aus betrieblicher Übung auf freiwillige Arbeitgeberleistungen entsteht auch dann nicht, wenn diese wiederholt geleistet wurden oder werden.

c) Entgeltabtretung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers und gegen Erstattung angemessener Unkosten erlaubt. Die Unkostenerstattung gilt auch für Lohnpfändungen.

4. Arbeitszeit, Pausen, Urlaub

a) Der Arbeitnehmer ist als Teilzeitkraft = ___/0,___ VAK eingestellt.
Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer gegenwärtig eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von ______ Stunden im Ausgleichszeitraum eines Jahres.

b) Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ist eine Rechengröße zur Ermittlung des Arbeitszeitsaldos. Der Saldo soll am Jahresende ausgeglichen sein und im Laufe des Jahres +/- 50 Stunden nicht überschreiten.

c) Die Arbeitseinteilung erfolgt durch den Arbeitgeber. Entsprechend den betrieblichen Erfordernissen wird die Arbeit auf alle Wochentage verteilt. Unterschiedliche Wochenarbeitszeiten sollen innerhalb eines Verteilungszeitraumes von 52 Wochen ausgeglichen werden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeitszeiten und Pausen sind zu beachten.

d) Der Arbeitnehmer erhält im Kalenderjahr ___ Arbeitstage Urlaub.
Im Jahr des Beginns und des Endes des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf anteiligen Urlaub. Für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses entsteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Bei Ruhen der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis entsteht kein Urlaubsanspruch.
Die zeitliche Festlegung des Urlaubs obliegt dem Arbeitgeber. Wünsche des Arbeitnehmers werden berücksichtigt, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

e) Das Urlaubsentgelt pro Urlaubstag ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenentgelt (z. Z. _____ Euro) multipliziert mit den durchschnittlichen täglichen Arbeitsstunden (vereinbarte Wochenstunden dividiert durch 5).

5. Arbeitsversäumnisse und deren Vergütung

a) Vergütet wird grundsätzlich nur die tatsächlich geleistete Arbeit.

b) Die Fälle einer Vergütungspflicht nach § 616 BGB sind in der betrieblichen Richtlinie/Betriebsvereinbarung abschließend aufgezählt.
Die zeitliche Festlegung der Freistellung erfolgt im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.
Der Anspruch auf bezahlte Freistellung entfällt, wenn das Ereignis in einen Zeitraum fällt, in welchem der Arbeitnehmer infolge bezahlten oder unbezahlten Urlaubs oder Krankheit keine Arbeit leistet.

c) Bei Erkrankung oder Verhinderung zur Arbeitsleistung aus einem anderen Grund ist unverzüglich der direkte Vorgesetzte zu informieren (Meldepflicht). Bei Krankheit ist spätestens am dritten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Tage an vorzulegen (Nachweispflicht). Gleichzeitig ist über die voraussichtliche Dauer zu informieren. Die Meldepflicht und die Nachweispflicht durch formlose ärztliche Bescheinigung gelten auch über das Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hinaus.

d) Bei Freistellung wegen Erkrankung eines Kindes besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 45 SGB V).

e) Für vergütungspflichtige Arbeitsausfälle wird das Entgelt wie folgt berechnet:
- für stundenweise Ausfälle die vereinbarte Stundenvergütung multipliziert mit den notwendigen und 
  vergütungspflichtigen Ausfallstunden,
- für Ausfalltage die vereinbarte Stundenvergütung (z. Z. _____ Euro) multipliziert mit den
  durchschnittlichen täglichen Arbeitsstunden (z. Z. 8 Stunden).

6. Vertrauensvolle Zusammenarbeit

a) Der Arbeitgeber übernimmt folgende Verpflichtungen:
- das Monatsentgelt bis zum 15. des Folgemonats zu überweisen,
- die gesetzlichen und vereinbarten Arbeitgeberleistungen pünktlich zu erbringen.
- Für Schäden an eingebrachten Sachen des Arbeitnehmers oder Verlust derselben haftet der
  Arbeitgeber für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Weitere Pflichten ergeben sich aus gesetzlichen Regelungen.

b) Der Arbeitnehmer übernimmt folgende Verpflichtungen:
- alle Arbeiten gewissenhaft zu verrichten,
- auf Weisung des Arbeitgebers Dienstreisen durchzuführen oder Mehrarbeit zu leisten,
- eine Nebentätigkeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben,
- die allgemeinen Dienst- und Sicherheitsvorschriften und alle sonstigen Anweisungen unbedingt zu
  befolgen,
- die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung zu tragen, pfleglich zu behandeln und auf Anforderung
  zurückzugeben,
- sämtliche geschäftlichen Notizen als Eigentum der Firma anzusehen und die in seinem Besitz
  befindlichen Geschäftspapiere, Briefe, Berechnungen, Notizen und sonstiges Eigentum der Firma beim
  Ausscheiden unaufgefordert zurückzugeben,
- alle betrieblichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, 
  geheim zu halten und es zu unterlassen, sie Dritten während der Dauer oder nach 
  Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen,
- Schadenersatzansprüche, die der Arbeitnehmer bei Unfall oder Krankheit wegen des Verdienstausfalls 
  gegen Dritte erwirbt, werden hiermit an den Arbeitgeber bis zur Höhe der Beträge abgetreten, die der
  Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher, kollektiv- und einzelvertraglicher Bestimmungen für die Dauer der
  Arbeitsunfähigkeit gewährt.
  Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung erforderlichen Angaben zu
  machen und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

c) Der Arbeitnehmer darf keinesfalls Schenkungen oder Darlehen von Lieferanten oder Kunden annehmen. Im Falle des Verstoßes gegen diese Pflicht kann das Arbeitsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

7. Vertragsstrafen

Für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Anstellungsverhältnis schuldhaft nicht antritt oder auf dem Wege des Vertragsbruchs beendet, verpflichtet er sich, unter Verzicht auf Scha-densnachweis, eine Mindestentschädigung bis zum Ablauf der Probezeit in Höhe eines halben Bruttomonatsentgeltes, danach in Höhe eines Bruttomonatsentgelts an die Firma zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

8. Ausschlussfristen

a) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Dies gilt nicht, wenn öffentliche Zustellung erforderlich wird.

b) Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

9. Personalfragebogen, Schriftform, persönliche Daten, Auslegung

a) Der Personalfragebogen (Anhang) ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Unvollständige oder unrichtige Angaben berechtigen zur Anfechtung des Arbeitsvertrages oder zur fristlosen Kündigung und verpflichten ggf. zum Schadenersatz.

b) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.

c) Der Arbeitnehmer ist einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis in einer DV-Anlage gespeichert werden.

d) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige unklare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu füllen.


Ort, Datum


Arbeitgeber                                                                            Arbeitnehmer




Hinweis:

Dieses Muster kann grundsätzlich auch für besfristete Verträge verwendet werden. Nr. 1 Buchstabe a) wird dann wie folgt gefasst:

a) Der Arbeitnehmer übt nachfolgende Tätigkeit aus:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am ______ und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am ______. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Das Arbeitsverhältnis ist zwischenzeitlich ordentlich kündbar.


Unter Ziffer 1 sollte weiterhin der Hinweis zur Meldung als Arbeitssuchender bei der BA aufgenommen werden (analog Muster Kündigungsschreiben.)

Bei Befristung ohne Sachgrund einfügen: "Der Arbeitnehmer versichert, dass er noch nie in einem Arbeitsverhältnis zu o. g. Arbeitgeber gestanden hat. Sollte diese Versicherung falsch sein, begründet das Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer."