Hinweise zum Inhalt der Betriebsratsanhörung

Rechtsstand 01.05.2010



________________________________________________________________    Anmerkung
Handelt es sich um eine ordentliche, außerordentliche oder eine
Verdachtskündigung? Soll zusätzlich eine hilfsweise Kündigung
ausgesprochen werden?
________________________________________________________________
Wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, wie ist die
Kündigungsfrist und zu welchem Termin soll sie ausgesprochen
werden?
________________________________________________________________
Wem soll gekündigt werden? Besteht besonderer Kündigungsschutz?
Liegen Zustimmungen (z.B. Integrationsamt) vor?
________________________________________________________________
Welche Tätigkeit übt dieser Arbeitnehmer aus?
________________________________________________________________
Wie lange ist er schon im Betrieb?
________________________________________________________________
Wie alt ist der Arbeitnehmer?
________________________________________________________________
Hat er unterhaltsberechtigte Ehepartner und/oder Kinder, oder ist er
anderen Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet?________________________________________________________________
Welche Gründe gibt es für die beabsichtigte Kündigung? Stellen Sie
die Kündigungsgründe sehr eingehend dar, auch wenn Sie meinen,
der Betriebsrat hätte die meisten Informationen ohnehin schon. Sie
haben es dann in einem Kündigungsschutzprozess leichter, die
Betriebsratsanhörung nachvollziehbar darzulegen. Vorsorglich kann
auf weitere mündliche Informationen und sonstige bereits beim BR
vorhandene Informationen verwiesen werden.
________________________________________________________________
Warum ist die Kündigung nicht durch mildere Mittel vermeidbar?
Legen Sie die Interessenabwägung bzw. Sozialauswahl dar.
________________________________________________________________
Ist der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung wirksam
abgemahnt worden?
________________________________________________________________

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt die Schriftform nicht vor. Damit Sie aber später beweisen können, wie Sie den Betriebsrat informiert haben, ist es immer zu empfehlen, die Anhörung schriftlich durchzuführen. Dem Betriebsrat steht eine Äußerungsfrist zu. Solange diese nicht abgelaufen ist oder er sich nicht abschließend geäußert hat, dürfen Sie die Kündigung nicht aussprechen. Die Äußerungsfrist beträgt bei ordentlichen Kündigungen eine Woche. Bei außerordentlichen Kündigungen muss sich der Betriebsrat unverzüglich äußern, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen. Dabei sind immer Kalendertage und nicht Arbeits- oder Werktage gemeint. Wochenenden und Feiertage, die innerhalb der Frist liegen, zählen mit. Der Tag, an dem der Betriebsrat die Information erhält, zählt bei der Fristberechnung nicht mit. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst am Ende des darauf folgenden Werktages (§ 193 BGB).

Wenn der Betriebsrat schon vor Ablauf der Äußerungsfrist abschließend zur beabsichtigten Kündigung Stellung genommen hat, können Sie die Kündigung unverzüglich aussprechen. Dies sollten Sie aber nur dann tun, wenn Sie wirklich sicher sind, dass es sich um eine abschließende Stellungnahme handelt. Dies ist bei Formulierungen der Fall wie: „Der BR stimmt der Kündigung zu“ oder „Der BR widerspricht der Kündigung“ oder „Der BR hat abschließend beraten“. Vorsicht ist hingegen geboten bei Erklärungen wie „Der BR gibt derzeit noch keine Stellungnahme ab“.