Muster 23: Unbefristeter Anstellungsvertrag (Tarifbindung)

Rechtsstand 01.05.2010



ANSTELLUNGSVERTRAG

zwischen
Firma, Anschrift                                                                                                                         - Arbeitgeber -

und
Name, Vorname, geb. am, Anschrift                                                                                    - Arbeitnehmer -

1.
Der Arbeitnehmer übt nachfolgende Tätigkeit aus: (z. B. Verkaufskraft G II).
Die Stellenbeschreibung in der aktuellen Fassung hat der Arbeitnehmer zur Kenntnis genommen. Das Arbeitsverhältnis beginnt am __________ und ist unbefristet.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.

2.
Für das Arbeitsverhältnis finden die für den Arbeitgeber geltenden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und betrieblichen Richtlinien Anwendung. Die kollektiven Regelungen können im Vorstandssekretariat/Sekretariat des Geschäftsführers eingesehen werden. Die Abrede der Tarifverträge bezweckt die Gleichstellung nichtorganisierter mit organisierten Mitarbeitern. Damit wird also nichtorganisierten Mitarbeitern die Anwendung der genannten Tarifverträge schuldrechtlich nur gewährleistet, wenn und solange die Firma gegenüber den organisierten Mitarbeitern normativ an diese Tarifverträge gebunden ist. Mit Ende der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers wird diese Abrede gegenstandslos.

3.
Der Arbeitnehmer ist als Vollzeitkraft/Teilzeitkraft = ___/0,___ VAK eingestellt.
Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer gegenwärtig eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von _____ Stunden. Diese Arbeitszeit kann auf alle Werktage verteilt werden. Die Arbeitszeiteinteilung erfolgt durch die Firma. Unterschiedliche Wochenarbeitszeiten müssen innerhalb eines Verteilungszeitraumes von 52 Wochen ausgeglichen werden. Die Firma ist berechtigt, Kurzarbeit einseitig einzuführen, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Für die Dauer der Kurzarbeit mindert sich die Vergütung im Verhältnis der ausgefallenen Arbeitszeit.

4.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig auszuführen. Das Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung wird durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt.

5.
Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf

a) zu dem Zeitpunkt, ab welchem der Arbeitnehmer Altersrente ohne Abschläge beziehen kann;
b) zu dem Zeitpunkt, ab welchem der Arbeitnehmer eine befristete oder unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Bei Arbeitsfähigkeit nach Ende einer befristeten Rente hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Wiedereinstellung, sofern ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, für den der Arbeitnehmer geeignet ist.
c) Nach Ausspruch einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer unter Anrechnung des zustehenden Erholungsurlaubs von der Arbeitsleistung freizustellen.

6.
Vergütung, Urlaub, Sonderzahlungen und sonstige wesentliche Arbeitsbedingungen ergeben sich aus den aktuellen Tarifverträgen.
Übertarifliche Zulagen oder Zuwendungen jeder Art sind freiwillige Arbeitgeberleistungen, auf welche ein Rechtsanspruch erst mit deren Gewährung entsteht. Eine betriebliche Übung entsteht auch nicht bei wiederholter Zahlung.
Die Zahlung des Entgelts erfolgt auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto nachträglich bis zum 15. des Folgemonats.
Entgeltabtretung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers gegen Erstattung angemessener Unkosten (5 € pro Abtretung im Monat) erlaubt. Die Unkostenerstattung gilt auch für Lohnpfändungen.

7.
Reisekosten und Tagesspesen sowie alle ähnlichen, aus der Art der Tätigkeit sich ergebenden Vergütungen werden nach den jeweils geltenden Richtlinien der Firma gezahlt.

8.
Die Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Der Arbeitnehmer übernimmt folgende Verpflichtungen:

a) alle Arbeiten zu verrichten, die ihm unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und der betrieblichen Erfordernisse zugemutet werden können;
b) eine entgeltliche Nebentätigkeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma auszuüben. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede Nebentätigkeit vor ihrer Aufnahme der Firma gegenüber hinsichtlich Art, Ort, Arbeitgeber, Dauer und zeitlichem Umfang schriftlich anzuzeigen. Sie bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Firma. Wird die Zustimmung erteilt, so ist sie jederzeit widerruflich, sofern betriebliche Gründe vorliegen, die einer Fortsetzung der Nebentätigkeit entgegenstehen;
c) die von der Firma erlassenen allgemeinen Dienst- und Sicherheitsvorschriften und alle sonstigen Anordnungen unbedingt zu befolgen;
d) bei Erkrankung, Gewährung von Kuren oder Verhinderung aus einem anderen Grunde unverzüglich dem direkten Vorgesetzten Mitteilung zu machen (Meldepflicht). Das gilt auch für jede Verlängerung der Verhinderung zur Arbeitsleistung;
e) bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit dem Arbeitgeber einen ärztlichen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag spätestens am dritten Tag vorzulegen (Nachweispflicht). Das gilt auch für Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit über den Lohnfortzahlungszeitraum hinaus;
f) sämtliche geschäftlichen Notizen als Eigentum der Firma anzusehen und die in seinem Besitz befindlichen Geschäftspapiere, Briefe, Berechnungen und sonstiges Eigentum der Firma dieser beim Ausscheiden unaufgefordert zurückzugeben bzw. in den Diensträumen zu belassen;
g) alle betrieblichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, geheim zu halten und es zu unterlassen, sie Dritten während der Dauer oder nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses mitzuteilen.
h) auf Weisung des Arbeitgebers Dienstreisen durchzuführen sowie Mehr-, Nacht-, Sonntags- oder Schichtarbeit im gesetzlich zulässigen Umfang zu leisten.

9.
Der Arbeitnehmer darf von Geschäftspartnern keinesfalls Schenkungen oder Darlehen entgegennehmen. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmungen kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

10.
Schadensersatzansprüche, die der Arbeitnehmer bei Unfall oder Krankheit wegen des Verdienstausfalls gegen Dritte erwirbt, werden hiermit an den Arbeitgeber bis zur Höhe der Beträge abgetreten, die der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Bestimmungen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erforderlichen Angaben zu machen.
Bei Fernbleiben von der Arbeit wegen Erkrankung eines Kindes besteht über die Leistungen der Krankenkasse nach § 45 SGB V hinaus kein Anspruch auf Fortzahlung von Entgelt.

11.
Alle Ansprüche des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers aus dem Beschäftigungsverhältnis und dessen Beendigung sind innerhalb der nachfolgenden Ausschlussfristen schriftlich geltend zu machen.

(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Auflösung in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Partei schriftlich geltend gemacht wurden.

(2) Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

12.
(1) Für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Anstellungsverhältnis schuldhaft nicht antritt oder vor Dienstantritt kündigt, verpflichtet er sich, unter Verzicht auf Schadensnachweis, eine Mindestentschädigung in Höhe eines halben Monatsentgeltes als Vertragsstrafe an die Firma zu zahlen.

(2) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro zu zahlen, wenn er nach der Probezeit das Arbeitsverhältnis vertragswidrig, insbesondere ohne Einhalten der vereinbarten Kündigungsfristen, vorzeitig beendet. Das gleiche gilt, wenn das Arbeitsverhältnis durch außerordentliche Arbeitgeberkündigung beendet wird und der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für diese Kündigung gesetzt hat.

(3) Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches wird dadurch nicht ausgeschlossen.

13.
Der Arbeitnehmer ist einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis in einer DV-Anlage gespeichert werden.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages erfolgen nur in schriftlicher Form.
Mündliche Abreden, auch über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam.

14.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unklare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu füllen.

15.
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt nicht für ausdrückliche individuelle Vertragsabreden i. S. v. § 305b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter der Firma. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden. Auch die wiederholte Gewährung einer Leistung oder Vergünstigung begründet einen Rechtsanspruch für die Zukunft nur bei Beachtung der Schriftform (Ausschluss betrieblicher Übung).


Ort, Datum


Arbeitgeber                                                                            Arbeitnehmer




Nachweis der gegenwärtig geltenden Arbeitsbedingungen

1.    Name, Vorname: ______________________________ geb. am: __________
2.    Beginn des Arbeitsverhältnisses am: __________
3.    Ununterbrochene Betriebszugehörigkeit ab: __________
       Dauer unbefristet
4.    Arbeitsort: alle Betriebsstätten des Arbeitgebers
5.    Tätigkeit: ____________________
6.    Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts:

       Tarifentgelt Gruppe ___:
       übertarifliche Zulage:
       Monatliches Gesamtbruttoentgelt:

       tarifliches Urlaubsgeld:
       fällig am:
       tarifliches Weihnachtsgeld:
       fällig am:

7.    Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: _____
8.    Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs: _____ Werktage
9.    Kündigungsfrist:
       Während der Probezeit:
       Nach der Probezeit:
10. Gegenwärtig für das Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge:
       Manteltarifvertrag vom
       Entgelttarifvertrag vom


Ort, Datum


Ausfertigung erhalten am:


Arbeitnehmer




Hinweis:

Das Muster kann grundsätzlich auch für befristete Arbeitsverhältnisse verwendet werden. Ziffer 1 Satz 3 könnte z. B. wie folgt lauten:
„Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01. November 2008 und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 30. Oktober 2009. Das Arbeitsverhältnis kann zwischenzeitlich ordentlich gekündigt werden. Die Probezeit beträgt 6 Monate.“

Unter Ziffer 1 sollte weiterhin der Hinweis zur Meldung als Arbeitssuchender bei der BA aufgenommen werden (analog Muster Kündigungsschreiben).

Bei Befristung ohne Sachgrund einfügen: „Der Arbeitnehmer versichert, dass er noch nie in einem Arbeitsverhältnis zu o. g. Arbeitgeber gestanden hat. Sollte diese Versicherung falsch sein begründet das Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.“


Weitere Klauseln:

Für BT-Leiter, z. B. Marktleiter:
„Entsprechend dem Anstellungsvertrag und der Stellenbeschreibung für Marktleiter leitet der Marktleiter den Markt als Betriebsleiter und nimmt in eigener Verantwortung die Aufgaben wahr, die nach den Rechtsvorschriften dem Betriebsinhaber/Arbeitgeber obliegen.
Das gilt auch für die Anliegerpflichten.
Der Marktleiter ist Beauftragter i. S. des § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB).

Eine Weiterdelegierung von Einzelpflichten an Unterstellte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vorgesetzten.“