Rechtsstand 01.05.2010 Hinweise zur geringfügigen Beschäftigung von Arbeitnehmern Durch die so genannten „Hartz-Gesetze“ wurde die rechtliche Stellung geringfügig Beschäftigter nicht verändert. Arbeitsrechtlich handelt es sich um Teilzeit und/oder befristete Arbeitsverhältnisse. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen diese Arbeitnehmer gegenüber Vollzeit- oder unbefristet Beschäftigten nicht benachteiligt werden. Der Begriff „geringfügige ...
weiterlesenRechtsstand 01.05.2010 ANSTELLUNGSVERTRAG zwischen Firma, ...
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